Zwischenerfolgseliminierung

Zwischenerfolgseliminierung
Zwischen|erfolgs|eliminierung,
 
Zwischen|ergebnis|eliminierung, die Herausrechnung von Gewinnen oder Verlusten, die aufgrund von konzerninternen Lieferungen und Leistungen zwischen rechtlich selbstständigen Konzernunternehmen entstehen. In der konsolidierten Bilanz des Konzerns werden gemäß § 304 HGB diese Lieferungen und Leistungen grundsätzlich mit einheitlichen Konzernverrechnungspreisen (Konzernanschaffungs- beziehungsweise Konzernherstellungskosten) bewertet.

Universal-Lexikon. 2012.

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